Onlinezugangsgesetz (OZG)

Illustration Onlinezugangsgesetz
Geschützter Zugriff auf personenbezogene Daten im Netz

Das 2017 vom Bundestag verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Behörden aller föderaler Ebenen dazu, wesentliche Verwaltungsleistungen Bürger*innen online über das Internet zugänglich zu machen.
Dazu wurde Anfang 2020 der LDI vom Land damit beauftragt für die Verwaltungen des Landes und der Kommunen eine integrierte eGovernment Diensteplattform zu entwickeln und aufzubauen, auf der die zuständigen Behörden Bürger*innen einen Zugang zu ihren Bürgerdiensten ermöglichen. Dazu gehört auch, die Behörden aktiv zur Nutzung der Diensteplattform technisch, methodisch und organisatorisch zu befähigen und bei der Verwendung zu unterstützen.
Der Kern der Lösung ist die Antrags- und Prozessplattform, auf der die Antragsprozesse von den Behörden für die Bürger*innen digitalisiert werden können. Das Verwaltungsportal soll den Bürger*innen den Weg zu den Verwaltungsleistungen und zu den dafür zuständigen Behörden weisen. Ein digitales Nutzerkonto bietet allen Nutzenden die Möglichkeit zur Einrichtung einer digitalen Identität, mit der sich die Bürger*innen gegenüber den Verwaltungen „ausweisen“ können. Viele ergänzende Services, wie z.B. ePayment und Signatur- und Siegeldienste unterstützen Bürger*innen und Behörden bei der digitalen Abwicklung von Anträgen, Genehmigungen und Bescheiden.